Chemnitzer Kartenmacher
© GERD MATTHES, 1995
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DER KARTENMACHER WERNER AUS CHEMNITZ 1832
(Übersetzung einer Originalakte aus dem Stadtarchiv Chemnitz)

Bei uns hat untern 2. Juni dießen Jahres der Kartenfabrikant Werner zu Chemnitz sich Inhalts der überbrachten Beschwerde daß ein gewißer Pfefferkorn in Ernstthal Spielkarten welche nur in Chemnitz bei der Stempel- imposteinnahme mit den zugl. Stempel signieren lassen, verkaufte und da er sie wegen der wenigen Abgaben die er dabei bestreiten habe, billiger als der städtische Kartenfabrikant liefern könne, auch sein hausieren in der Umgebung und in Chemnitz selbst seiner daselbst conzessionierten Kartenfabrik bedeutenden Schaden verursacht. Ob nun zwar wohlgenannter Pfefferkorn untern 14. Juni 1831, allerhöchste Conzession Fabrikation von Spielkarten und deren Vertrieb erhielt, so wie die Stemplung der selben dem Stadt  "IMPOST" Einnahmen zu Chemnitz übertragen worden ist, so veranlassen wir doch unterm 9. Juni den Stempel "IMPOST" Einnehmer Vinzer daselbst und da jede deutsche Spielkarte innländischer Fabrik mit dem 3 Groschen Stempel signiert werden muß, die Bewandniß, welche es mit dem Anführen in Betreff der Stemplung der Pfefferkornschen Spielkarten habe anzuzeigen welche auch von selbigen unterm 15. Juni folgendem geschehen ist. Im Jahre 1822 wären ihm von uns nachdem Allerhöste Behörde zu resolvieren gerührt habe, die Stemplung der karten des Kartenfabrikanten Korb in Chemnitz der dasigen Stempel "IMPOST" Einnahme allergnedigst zu übertragen, bei Zufertigung des dießfälligen allerhöchsten Befehls zugleich 2 Stück Spielkartenstempel zu 2 Grschen 3 Groschen überschütet wurden. Als sodann im Jahre 1831 in folge allerhöchsten Beschlußes, der dasigen "IMPOST" Einnahme auch die stemplung der Karten des Kartenfabrikanten Carl Gottlieb Pfefferkorn zu Ernsttahl übertragen und der deshalb ergangenen allerhöchsten Befehls von uns zugefertiget worden und bei jenen Spielkartenstempel sein bewenden gehabt habe, und hätte er die für ausländischen Karten gewerdeten Stempel zu 3 Groschen und 6 Groschen nicht mit überschuß erhalten, so daß darauf schließen zu müßen geglaubt habe, die vom Pfefferkorn fabricierten Karten ebenfals nur für inländische zu betrachten und dieselbeb dem gemäß zu stempeln. Um indessen hier noch zufälliger Gewißheit zu gelangen, habe er deshalb bei der Kartenstempel Einnahme angefragt, von welcher Ihm die Antwort auch sie halte dafür, daß die von Pfefferkorn fabricierten Karten, da derselbe von der hohen Landesregierung und des hohen Obersteueramtes die Conz. zur Kartenfabrikation erhalten habe, als inländische zu betrachten und dem gemäß zu Stempeln seien, zu theil geworden. Endlich sei auch seit Ablegung seiner vorjährigen Impost Stemplung beinahe ein halbes Jahr verstrichen, ehe das Ihm von der allerhöchsten Steuerbehörde eine Erinnerung gegen den bei Pfefferkornchen Spielkarten angewendeten Stempel zu blos 2 groschen zu bekommen wäre. Die obrige von der Kreisimpost Einnahme ausgesprochene Ansicht hält diese um deswillen für begründet, weil es wohl eigentlich zum Verkauf ausländischer Karten, wovon, vom zu solchen bei der Stempel verwendet, wird, einer besondere Erlaubniß bedarf, mithin die Pfefferkornen erteilte Conzession die Vergünstigung zum Vertrieb seiner streng genommen als ausländisch zu betrachtenden Karten im Königreich Sachsen gegen Erlegung des für inländische Karten bestimmte Stempelbetrags in sich zu faßen sein, welche Voraussetzung nach drch den Umstand bestärkt wurde, daß der mit Stemlung der Pfefferkorden Karten beauftragte Stempelimpost Einnehmer zu Chemnitz keine andere als den gesetzlichen Stempel besitzt. Jedem wir die Richtigkeit dieser Ansicht hohen Ermessen anheim stellen, bemerken wir zugleich ererbietigst daß im entgegengesetzten solle die nöthigen Stempel an den Chemnitzer Stenpelimpost Einnehmer auszuhändigen wären.

Freiberg,  den  25. Juni  1832