DER KARTENMACHER
WERNER AUS CHEMNITZ 1832
(Übersetzung einer Originalakte
aus
dem Stadtarchiv Chemnitz)
Bei
uns hat untern 2. Juni dießen Jahres
der Kartenfabrikant Werner zu Chemnitz sich Inhalts der
überbrachten Beschwerde daß ein gewißer
Pfefferkorn in Ernstthal Spielkarten welche nur in Chemnitz bei der
Stempel- imposteinnahme mit den zugl. Stempel signieren lassen,
verkaufte und da er sie wegen der wenigen Abgaben die er dabei
bestreiten habe, billiger als der städtische Kartenfabrikant
liefern könne, auch sein hausieren in der Umgebung und in
Chemnitz selbst seiner daselbst conzessionierten Kartenfabrik
bedeutenden Schaden verursacht. Ob nun zwar wohlgenannter
Pfefferkorn untern 14. Juni 1831, allerhöchste Conzession
Fabrikation von Spielkarten und deren Vertrieb erhielt, so wie die
Stemplung der selben dem Stadt "IMPOST" Einnahmen zu Chemnitz
übertragen worden ist, so veranlassen wir doch unterm 9. Juni
den Stempel "IMPOST" Einnehmer Vinzer daselbst und da jede deutsche
Spielkarte innländischer Fabrik mit dem 3 Groschen Stempel
signiert werden muß, die Bewandniß, welche es mit dem
Anführen in Betreff der Stemplung der Pfefferkornschen
Spielkarten habe anzuzeigen welche auch von selbigen unterm 15.
Juni folgendem geschehen ist. Im
Jahre 1822 wären ihm von uns
nachdem Allerhöste Behörde zu resolvieren gerührt
habe, die Stemplung der karten des Kartenfabrikanten Korb in
Chemnitz der dasigen Stempel "IMPOST" Einnahme allergnedigst zu
übertragen, bei Zufertigung des dießfälligen
allerhöchsten Befehls zugleich 2 Stück Spielkartenstempel
zu 2 Grschen 3 Groschen überschütet wurden. Als sodann im
Jahre 1831 in folge allerhöchsten Beschlußes, der
dasigen "IMPOST" Einnahme auch die stemplung der Karten des
Kartenfabrikanten Carl Gottlieb Pfefferkorn zu Ernsttahl
übertragen und der deshalb ergangenen allerhöchsten
Befehls von uns zugefertiget worden und bei jenen
Spielkartenstempel sein bewenden gehabt habe, und hätte er die
für ausländischen Karten gewerdeten Stempel zu 3 Groschen
und 6 Groschen nicht mit überschuß erhalten, so
daß darauf schließen zu müßen geglaubt habe,
die vom Pfefferkorn fabricierten Karten ebenfals nur für
inländische zu betrachten und dieselbeb dem gemäß
zu stempeln. Um indessen hier noch zufälliger Gewißheit
zu gelangen, habe er deshalb bei der Kartenstempel Einnahme
angefragt, von welcher Ihm die Antwort auch sie halte dafür,
daß die von Pfefferkorn fabricierten Karten, da derselbe von
der hohen Landesregierung und des hohen Obersteueramtes die Conz.
zur Kartenfabrikation erhalten habe, als inländische zu
betrachten und dem gemäß zu Stempeln seien, zu theil
geworden. Endlich sei auch seit Ablegung seiner vorjährigen
Impost Stemplung beinahe ein halbes Jahr verstrichen, ehe das Ihm
von der allerhöchsten Steuerbehörde eine Erinnerung gegen
den bei Pfefferkornchen Spielkarten angewendeten Stempel zu blos 2
groschen zu bekommen wäre. Die obrige
von der Kreisimpost
Einnahme ausgesprochene Ansicht hält diese um deswillen
für begründet, weil es wohl eigentlich zum Verkauf
ausländischer Karten, wovon, vom zu solchen bei der Stempel
verwendet, wird, einer besondere Erlaubniß bedarf, mithin die
Pfefferkornen erteilte Conzession die Vergünstigung zum
Vertrieb seiner streng genommen als ausländisch zu
betrachtenden Karten im Königreich Sachsen gegen Erlegung des
für inländische Karten bestimmte Stempelbetrags in sich
zu faßen sein, welche Voraussetzung nach drch den Umstand
bestärkt wurde, daß der mit Stemlung der Pfefferkorden
Karten beauftragte Stempelimpost Einnehmer zu Chemnitz keine andere
als den gesetzlichen Stempel besitzt. Jedem wir die Richtigkeit
dieser Ansicht hohen Ermessen anheim stellen, bemerken wir zugleich
ererbietigst daß im entgegengesetzten solle die nöthigen
Stempel an den Chemnitzer Stenpelimpost Einnehmer
auszuhändigen wären.